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Pyrotechnik: Italienisches Gericht spricht Bologna-Ultra frei

Die Meldung ist schon ein paar Tage alt, aber es ist der Fankongress dazwischengekommen, auf dem es ja unter anderem auch um den räumlich und zeitlich begrenzten Einsatz von Pyrotechnik in deutschen Stadien geht. Da der DFB die Verhandlungen diesbezüglich einseitig abgebrochen hat, bleibt das Entzünden von Pyrotechnik jeglicher Art weiterhin eine Straftat („versuchte gefährliche Körperverletzung„). In Italien ist das bereits seit längerem so und bereits das Mitführen von Pyrotechnik zu Stadionveranstaltungen – also auch bei An- und Abfahrt – führt zu Stadionverbot und Anzeige. Vor diesem Hintergrund ist es umso bedeutsamer, was dieser Tage der Ermittlungsrichter in Florenz entschied (in Italien entscheidet ein „Richter für Vorerhebungen“ am Amtsgericht darüber, ob es zu einem Prozess kommt).

Die diesbezügliche Norm für Sicherheit bei Sportveranstaltungen wird vom sogenannten Gesetz 401 immerhin aus dem Jahr 1989 geregelt, das bereits das Mitführen von Pyrotechnik unter Strafe stellt. Im konkreten Fall wurde dem 26-jährigen Capo der Mods aus Bologna, Fabrizio D. – genannt „Tortino“, vorgeworfen, beim Derby in Florenz vom 15. Mai letzten Jahres eine Nebelkerze mitgeführt zu haben. Und zwar außerhalb des Stadions „Artemio Franchi“, Heimspielstätte der Fiorentina, während er sich mit den anderen Fans zum Eingang bewegte. Fabrizio wurde am Eingang von den Beamten der Antiterroreinheit DIGOS (Divisione Investigazioni Generali e Operazioni Speciali) festgenommen und Anzeige gegen ihn erhoben. Wie auch in Italien üblich, reichte bereits die Anzeige aus, um 5 Jahre Stadionverbot gegen ihn zu verhängen, auch vor einer entsprechenden Verhandlung. Verbunden war das Stadionverbot mit der üblichen Auflage, an Spieltagen dreimal in der örtlichen Polizeidienststelle zu unterschreiben: bei Anpfiff, in der Halbzeit und nach Abpfiff. Wie die Praxis des Stadionverbots die Unschuldsvermutung aushebelt und de facto eine Art „Ersatzstrafrecht“ darstellt, hatte ja die Vereinigung der Fananwälte beim Fankongress in Berlin sehr eindrücklich dargelegt. Eine Rechtspraxis, die jedes Jahr viele Dutzend italienische Ultras trifft.

Dieses Mal ist es dem Anwalt Gabriele Bordoni hingegen gelungen, den zuständigen Ermittlungsrichter über eine detaillierte Auflistung von Zeugenaussagen dazu zu bewegen, die Anklage fallen zu lassen und in der Konsequenz natürlich auch das verhängte Stadionverbot aufzuheben. Ein ziemlich einmaliger Vorgang im Italien der Sondergesetze, der womöglich als Präzedenzfall eine weitergehende Wirkung entfaltet. Denn obwohl das oben angesprochene Gesetz bereits den „Besitz von pyrotechnischen Materialien (Raketen, Bengalos, Knallkörper) anlässlich von Sportveranstaltungen“ verbietet, hat der Richter sich der Argumentation der Verteidigung angeschlossen, die zwar auch für Laien durchaus nachvollziehbar und schlüssig ist, aber dennoch bislang meines Wissens noch nie Erfolg hatte:

Gesetz 401 soll verhindern, dass die zitierten pyrotechnischen Materialien als „gefährliche Waffen“ („armi pericolosi“) eingesetzt werden (sprich abgeschossen oder geworfen werden) und die Gesundheit andere Stadionbesucher gefährden. Weil „Tortino“ die orange Nebelkerze allerdings bis zum vollständigen Abbrennen in der Hand hielt – was die DIGOS in der Anklagebegründung i.ü. selbst genau so dargelegt hatte -, entschied das Gericht, dass keine Gefährdung Unbeteiligter gesehen werden konnte. Fast als Einbruch des gesunden Menschenverstands in eine hysterische Rechtssprechung würde ich persönlich bewerten, dass der Ermittlungsrichter sogar noch darüber hinaus ging: Weil der Ultrà zum Zeitpunkt der Festnahme (also vor dem Stadiontor) keine Pyrotechnik mitführte, sondern lediglich eine ausgebrannte Papprolle, ist dieser Anklagepunkt fallenzulassen. Weil die Nebelkerze zudem bei Tageslicht abgebrannt wurde, ist das Gefährdungspotential zudem geringer zu bewerten. Grund zum Jubeln besteht nicht, weil das Mitführen funktionstüchtiger Pyrotechnik im Stadion weiterhin zur Strafe geführt hätte, aber die Tatsache, dass ein Richter eine Anzeige unter Berücksichtigung der tatsächlichen Intention eines Gesetzes (nämlich der Gefahrenabwehr) bewertet, ist trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung, der durchaus erwähnenswert ist. Mit anderen Worten: Wenn Gesetz 401 zur Stadionsicherheit das Verbot von Pyrotechnik damit begründet, dass hierdurch Menschen verletzt werden können, kann es nicht angewendet werden, wenn effektiv keine Menschen verletzt werden können. Das Florenzer Amtsgericht spricht also den Bologna-Ultrà vom Vorwurf frei, durch das Mitführen von Pyrotechnik andere Stadionbesucher gefährdet zu haben.

Jetzt kann man sicherlich geteilter Auffassung sein, was das Gefährungspotential einer entzündeten Nebelkerze angeht, aber in einem Land, in dem Kapitäne von Kreuzfahrtschiffen schonmal als erste von Bord gehen und der Ex-Staatschef sich eigene Gesetze schafft, die Straftatbestände wie Steuerhinterziehung rückwirkend verjähren lassen, darf man zufrieden sein, wenn ein Richter sich an den Rechtsgrundsatz der „Verhältnismäßigkeit“ erinnert. Immerhin drohen für das Mitführen von Pyrotechnik ins Stadion neben dem obligatorischen Stadionverbot eben auch 4-6 Monate Haftstrafe. Es macht eben doch einen Unterschied, ob ich einen Bengalo bis zum Abbrennen in der Hand halte oder ihn effektiv auf Menschen werfe – im ersten Fall könnte ich potentiell jemanden gefährden, im zweiten mache ich dies tatsächlich. Solange es einen Unterschied macht, ob ich ein Messer in der Hosentasche herumtrage oder es jemanden an den Hals halte, finde ich das oben beschriebene Urteil jedenfalls nachvollziehbar.

„Jetzt gehe ich, endlich, wieder ins Stadion.“ meint Fabrizio dazu.

6 Antworten auf „Pyrotechnik: Italienisches Gericht spricht Bologna-Ultra frei“

So soll es auch Sein Von Fans und Gesetzgebung Bengale verwendet man um seinen Emotionen freien lauf zu lassen und nicht um sie auf Menschen oder sonst was zu werfen das problem ist nur das das Gesetz oft keinen unterschied macht !Q

Pyrotechnik: Italienisches Gericht spricht Bologna-Ultra frei…

Im vorliegenden Fall wurde dem 26-jährigen Capo der Mods aus Bologna, Fabrizio D. – genannt „Tortino“, vorgeworfen, beim Derby in Florenz vom 15. Mai letzten Jahres eine Nebelkerze mitgeführt zu haben. Und zwar außerhalb des Stadions „Artemio Franch…